Montag, 26. September 2011

Hurra, wir leben noch!

Es schrieb mir ein Notar (aus Niederbayern): Nach §.....habe ich für die anliegenden, in meiner Verwahrung befindlichen Verfügungen von Todes wegen versucht zu ermitteln, ob der Erblasser noch lebt. Das mir vom Gesetzgeber dafür zur Verfügung gestellte Mittel, Abfrage des BayIS, hat nicht ergeben, dass der Erblasser noch lebt. Ich habe daher davon auszugehen, dass der Erblasser verstorben ist. Die anliegenden Verfügungen von Todes wegen übermittle ich Ihnen daher zum Zwecke der Eröffnung.


Schön. Die "Erblasser" sind beide 1934 geboren. Da muss man schon davon ausgehen, dass sie verstorben sind, nicht wahr? Panik! Was sage ich jetzt meinem Opa, der Jahrgang 1926 ist?? Ich ging also nicht davon aus, dass man mit Jahrgang 1934 verstorben sein muss und machte eine Einwohnermeldeamtsanfrage und voila - sie leben noch! Beide!

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